Schon am Mittwoch (5. Mai) hatten die SPD-Minister Olaf Scholz (Finanzen) und Svenja Schultze (Umwelt) erste Rahmendaten zum neuen Klimaschutzgesetz bekannt gegeben. Danach wird das CO2-Minderungsziel für 2030 von bislang 55 Prozent auf 65 Prozent verschärft. Weitere Details wurden am heutigen Donnerstag bekannt, wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung berichtet.
Vor einer Woche gab das Bundesverfassungsgericht seine Entscheidung in Sachen Klimaschutzgesetz bekannt. Danach schränken die nicht sehr ambitionierten Ziele der Bundesregierung für die CO2-Emissionen im Jahr 2030 die Freiheit der jungen Generation ein: Denn Emissionen, die wir im laufenden Jahrzehnt in die Umwelt hinausschicken, führen dazu, dass künftig umso kräftiger CO2 eingespart werden muss - mit entsprechenden Einschränkungen vom Fleischkonsum über die Nutzung von Verbrenner-Autos bis hin zum Interkontinentalflug.
In Reaktion auf das Urteil überbieten sich nun die Parteien mit Verbesserungsvorschlägen. Das Thema liegt den Grünen; die anderen Parteien möchten es möglichst schnell abräumen, bevor es im Wahlkampf (im September ist Bundestagswahl) die Konkurrenz nach vorne bringt. Dabei wird das Urteil des Verfassungsgerichts eher streng ausgelegt. So hatte das Gericht keine Änderungen für die Ziele für 2030 verlangt, sondern nur konkretere Festlegungen für die Zeit danach.
Die Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD aber hat sich offenbar schon auf verschärfte Klimaschutzziele für 2030 geeinigt. Statt die Emissionen gegenüber 1990 auf 55 Prozent zu senken, sollen es nun 65 Prozent sein. Neu ist außerdem das Ziel, die Emissionen bis 2040 um mindestens 88 Prozent zu reduzieren. Die Klimaneutralität, die bisher für 2050 eingeplant war, soll nun schon 2045 erreicht werden. Nach 2050 sollen die Emissionen sogar negativ werden – der Atmosphäre soll also CO2 entzogen werden Das wäre durch Aufforstung oder CO2-Fixierung im Boden oder im Meer möglich wäre – mittels Carbon Capture and Storing (CCS).
Der Gesetzentwurf, der der FAZ vorliegt, gibt die Ziele für 2031 bis 2039 detailliert vor: Bis 2033 werden die Minderungswerte jährlich um 3 Prozentpunkte erhöht, danach um jeweils 2 Punkte. Die Emissionsmengen werden dabei für jeden Sektor (zum Beispiel Energieerzeugung oder Industrie) einzeln festgelegt. Bis 2030 gibt es Zielwerte für jedes einzelne Jahr, danach in Fünfjahresschritten bis 2040. Spätestens 2032 sollen dann jährliche Ziele bis 2045 festgelegt werden.
Am stärksten soll die Minderung bis 2030 im Verkehr und in den Gebäuden ausfallen: Die Emissionen müssen um jeweils 43 Prozent auf 85 Millionen beziehungsweise 67 Millionen Tonnen sinken. Bis 2040 sind minus 83 Prozent gegenüber 2020 vorgesehen. Diese Ziele sind allerdings vorläufig, da die EU im Juli neue Vorgaben dazu machen will.
Die Wirtschaft (inklusive des Verbands der Automobilindustrie, VDA) reagierte mit harscher Ablehnung auf die Pläne. Kritisiert wurde die Hektik, mit der nun neue Ziele festgelegt werden, außerdem gibt es Zweifel an der Realisierbarkeit. Außerdem verweisen die Kritiker auf die Emissionen in anderen Ländern und Regionen.
Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) dagegen will die neuen Ziele mit marktwirtschaftlichen Instrumenten erreichen. Der Handel mit Emissionsrechten habe sich bewährt, sagte Merkel beim "Petersberger Klimadialog". Insbesondere warb sie für einen weltweit geltenden CO2-Preis.
Quelle: FAZ.net