Neuer Bußgeldkatalog: Nun Strafen fürs Blockieren von Ladesäulen
Wer mit dem Verbrenner oder auch mit dem E-Auto eine Säule blockiert, zahlt künftig 55 Euro
Mit dem seit 9. November 2021 gültigen neuen Bußgeldkatalog wird das Blockieren von Ladesäulen erstmals mit einem Bußgeld von 55 Euro belegt. Darauf weist nun der Automobilclub ACE hin.
Der neue Bußgeldkatalog führt das unberechtigte Parken an einem Ladeplatz als eigene Form des Falschparkens auf: "Unzulässig auf Parkplatz für E-Fahrzeuge geparkt: 55 Euro". Der alte Bußgeldkatalog wies keinen solchen Punkt auf. Für das Halten an Ladesäulen gibt es auch nach der neuen Regelung kein Bußgeld.
Wer künftig einen Ladeplatz mit dem Verbrenner-Auto zum Parken missbraucht oder die Ladesäule nach Beenden des Ladevorgangs nicht freimacht, muss mit 55 Euro Bußgeld rechnen. Damit wird der Verstoß mit dem höchsten Bußgeld belegt, das bei "allgemeinen" Parkverstößen verhängt werden kann. 55 Euro werden auch beim Parken oder Halten auf Geh- und Radwegen sowie in zweiter Reihe (ohne Behinderung und Gefährdung anderer) fällig.
Ein Bußgeld riskiert künftig also jeder, der an der Säule nicht oder nicht mehr lädt. Allerdings kann man auch ein Knöllchen erhalten, wenn der Ladevorgang noch läuft – dann nämlich, wenn die maximale Standdauer per Verkehrsschild geregelt wird. So wird in der Münchner Innenstadt die Ladedauer in der Regel auf vier Stunden begrenzt. Wer länger dort steht, riskiert nach wie vor ein Bußgeld.
Einige Ladesäulen-Anbieter verlangen auch eine empfindliche Blockiergebühr. Unberechtigt parkende Fahrzeuge könnten hier sogar abgeschleppt werden.
Zum Laden an öffentlichen Ladesäulen sind in der Regel Fahrzeuge mit E-Kennzeichen berechtigt. Ob es sich dabei um einen Plug-in-Hybrid oder ein "reines" Elektro-Auto handelt, ist unerheblich.
ACE-Vorsitzender Stefan Heimlich sagte: "Die Autos sollten nur während des Ladevorgangs an der Ladesäule stehen. Nach Beendigung des Ladevorgangs soll die Ladesäule wieder für andere freigemacht werden. Darauf zielt die Ahndung dieses Verstoßes durch ein Bußgeld ab. An einer Tankstelle würde auch niemand auf die Idee kommen, nach dem Tanken an der Zapfsäule zu parken und seine Einkäufe zu erledigen."
Quelle: ACE (per E-Mail)
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