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Für eine persönlichere Erfahrung

Micro-Cars: Zahl der Fahrzeuge steigt um fast 80 Prozent

Rund 46.000 Micro-Cars sind inzwischen versichert. Der GDV fordert wegen der hohen Schadenhäufigkeit mehr Sicherheit.

Microlino Lite in Milano Red Monocolor
Bild von: Micro

Die Zulassungsstatistik des Kraftfahrtbundesamts umfasst nur normale Pkw; Kleinstfahrzeuge ohne Zulassungspflicht bleiben außen vor. Diese Fahrzeuge benötigen eine Haftpflichtversicherung; Zahlen der deutschen Versicherer zeigen nun, dass diese Fahrzeugkategorie immer beliebter wird.

Solche Micro-Cars werden bis zu 45 km/h schnell, dürfen bereits ab 15 Jahren mit Mopedführerschein (Klasse AM) gefahren werden, sind häufig elektrisch und lassen sich ähnlich wie Mofas unkompliziert mit Versicherungskennzeichen versichern. Dazu gehören zum Beispiel der Opel Rocks-e oder der auf 45 km/h beschränkte Microlino Lite – während für den normalen Microlino mit einer Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h der normale Autoführerschein (Klasse B) benötigt wird. Zu den Micro-Cars gehören aber auch Fahrzeuge mit Verbrenner von Aixam oder Ligier.

Gemessen an der Zahl der haftpflichtversicherten Fahrzeuge in Deutschland, gab es Ende 2025 rund 46.000 solcher Mini-Autos. Drei Jahre davor waren es noch knapp 26.000 Stück. Damit wuchs der Bestand seit 2022 um fast 80 Prozent. Allein innerhalb des vergangenen Jahres kamen etwa 8.000 Fahrzeuge hinzu. Trotz des deutlichen Wachstums bleiben Micro-Cars bislang eine Nische im deutschen Straßenverkehr, denn der gesamte Pkw-Bestand in Deutschland liegt bei rund 50 Millionen.

Opel Rocks-e (2022) im Dauertest

Opel Rocks-e

Fiat Topolino Sport (2026)

Fiat Topolino Sport (2026)

Die Kleinstfahrzeuge können insbesondere für kurze Wege eine interessante Alternative sein, so der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Doch mit ihrer wachsenden Verbreitung müsste auch die Insassensicherheit stärker in den Blick genommen werden. Denn diese Fahrzeuge sind zwar deutlich langsamer als normale Autos, verursachen aber pro 1.000 Fahrzeuge ebenso viele Schäden.

Im Jahr 2025 registrierten die Versicherer rund 2.300 Kfz-Haftpflichtschäden mit Micro-Cars. Das entspricht 50 Schäden je 1.000 versicherte Fahrzeuge. Damit liegt ihre Schadenhäufigkeit auf einem ähnlichen Niveau wie bei Pkw, so der GDV. 

Micro-Cars bieten zwar mehr Schutz als ein Fahrrad oder Moped, aber deutlich weniger Schutz als herkömmliche Autos. Weder Airbags noch ein elektronisches Stabilitätsprogramm (ESP) oder Fahrerassistenzsysteme wie automatische Notbremsassistenten sind vorgeschrieben. Auch ist die Fahrzeugstruktur nicht so crashsicher wie bei einem Kleinwagen. Deshalb seien die Insassen bei einem Unfall einem deutlich höheren Risiko schwerer oder tödlicher Verletzungen ausgesetzt.

Aus Sicht der Versicherer erschwert insbesondere das europaweit vorgegebene Gewichtslimit von 425 Kilogramm den Einbau zusätzlicher Sicherheitstechnik. Der GDV fordert deshalb mehr Spielraum beim zulässigen Fahrzeuggewicht sowie verbindliche Sicherheitsanforderungen, die sich stärker an den Standards für Pkw orientieren.

"Micro-Cars dürfen für ihre Insassen nicht zur Sicherheitsfalle werden“, sagt Anja Käfer-Rohrbach, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des GDV. „Das gilt insbesondere für jugendliche Fahrerinnen und Fahrer, die noch wenig Erfahrung im Straßenverkehr haben und diese Fahrzeuge als Alternative zum Elterntaxi oder zum Bus nutzen."

Unter dem Strich

Elektro-Leichtfahrzeuge der Klasse L6e-B wie der Microlino Lite oder der Opel Rocks-e dürfen maximal 6 kW stark sein, die Höchstgeschwindigkeit ist auf 45 km/h limitiert und das Gewicht auf 425 Kilogramm beschränkt. Die Gewichtsbeschränkung führt dazu, dass die Fahrzeuge wenig Komfort in Sachen Geräusche und Vibrationen bieten, vor allem aber auch wenig Sicherheitsausstattung haben.

Aber die Gewichtsbeschränkung hat schon ihren Sinn, denn je schwerer ein Fahrzeug, desto mehr Schaden kann es bei einem Aufprall verursachen. Und diesen potenziellen Schaden will man eben begrenzen, wenn am Steuer eine 15-Jährige oder ein 15-Jähriger sitzen kann – denn ab diesem Alter darf man solche Micro-Cars fahren, vorausgesetzt, man hat die Fahrerlaubnis der Klasse AM.