In Deutschland gibt es derzeit noch bis zu 9.570 Euro Elektroauto-Förderung, doch nächstes Jahr werden die Beträge wohl niedriger ausfallen. Aber wie ist die Situation im übrigen Europa? Diese Frage beantwortet nun der europäische Autohersteller-Verband. 

Nach der Tabelle der European Automobile Manufacturers' Association (Acea) (PDF) gibt es Vergünstigungen in fast allen EU-Staaten. Doch in Art und Höhe zeigen sich deutliche Unterschiede. Die Übersicht unterscheidet zwischen Steuervergünstigungen und Kaufanreizen. Dabei teilen sich die Steuerrabatte wieder ein in solche beim Erwerb, Ermäßigungen bei der Kfz-Steuer für private Autoeigentümer sowie Steuerermäßigungen für Firmenwagen. So ergeben sich insgesamt vier Formen der Förderung.

Italien

Italien bietet zwei von diesen vier Fördermöglichkeiten an. Für private Eigentümer von Elektroautos (BEVs) und Hybriden (HEVs) gibt es eine komplette Befreiung von der Kfz-Steuer für fünf Jahre ab Erstzulassung. Danach erhalten die BEVs eine Steuerermäßigung, und zwar in Höhe von 75 Prozent, während für HEVs keine Ermäßigung mehr gewährt wird.

Steuervergünstigung bei Zulassung Kfz-Steuer (privat) Kfz-Steuer (Firmen) Kaufanreize
- BEVs und HEVs: Steuerbefreiung für 5
Jahre, danach 75% Ermäßigung bei BEVs
- 3.000 € (5.000 € mit Abwracken) für ein BEV oder PHEV ≤ 20 g CO2/km
mit einem Verkaufspreis von ≤ 35.000 € netto

2.000 € (4.000 € mit Abwracken) für ein
BEV oder PHEV mit 21-60 g CO2/km und mit einem Verkaufspreis von ≤ 45.000 € netto

Die Kaufanreize hängen ähnlich wie in Deutschland vom Kaufpreis und vom CO2-Ausstoß ab. Hinzu kommt aber noch eine Abwrackprämie: Wer ein Elektroauto (oder ein Auto mit CO2-Emissionen von bis zu 20 Gramm CO2 pro gefahrenem Kilometer) kauft, erhält 3.000 Euro, wer zusätzlich den Gebrauchtwagen verschrotten lässt, bekommt 5.000 Euro. Auch für Autos mit etwas höheren CO2-Emissionen gibt es eine Förderung. So gibt es bis 60 g CO2/km 2.000 bzw. 4.000 Euro. Ursprünglich wurden auch Fahrzeuge mit 61-135 g CO2/km noch gefördert, doch der entsprechende Fördertopf ist inzwischen leer.

Frankreich

In Frankreich gewähren die Regionen eine vollständige oder 50-prozentige Befreiung von der Zulassungssteuer. Dies gilt für Fahrzeuge mit alternativen Antrieben (BEVs, Hybride, Erdgas- und LPG-Autos sowie mit E85-Bioethanol betriebene Fahrzeuge). Vollelektrische Fahrzeuge, Brennstoffzellenfahrzeuge (FCEVs) und Plug-in-Hybride (PHEVs) mit einer elektrischen Reichweite von mehr als 50 km erhalten zudem keinen massebezogenen Malus. Firmenfahrzeuge mit weniger als 60 g CO2/km sind zudem von der französischen Emissionssteuer (TVS) befreit.

Steuervergünstigung bei Zulassung Kfz-Steuer (privat) Kfz-Steuer (Firmen) Kaufanreize

50% oder 100% Befreiung von der
Zulassungssteuer für BEVs, HEVs, CNG-, LPG- und E85-Autos


Befreiung vom massenbasierten Malus für BEVs, FCEVs und PHEVs

- Befreiung von der Emissionssteuer für Fahrzeuge mit weniger als
60 g CO2/km

Boni für BEVs und Autos mit ≤ 20 g CO2/km:
- 6.000 € für Haushalte, wenn Fahrzeugpreis ≤ 45.000 €
- 4.000 Euro für juristische Personen, wenn Preis ≤ 45.000 €
- 2.000 € für Haushalte und juristische Personen:
- Fahrzeug zwischen 45.000 und 60.000 €
- FCEVs oder Transporter über 60.000 €


Boni für Autos von 21-50g CO2/km:
- 1.000 € für Haushalte, Fahrzeug ≤ 50.000 Euro

Abwrackprämie bei Kauf von Gebraucht- oder Neuwagen mit ≤ 50 g CO2/km,
Preis ≤ 60.000 €:
- Pkw: bis zu 5.000 €, einkommensabhängig
- Transporter: bis zu 9.000 €, abhängig vom Gewicht

Was Kaufanreize angeht, so gibt es 6.000 Euro für den Kauf von Elektroautos unter einem Fahrzeugpreis von 45.000 Euro. 2.000 Euro gibt es, wenn das Auto zwischen 45.000 und 65.000 Euro kostet. Ähnlich wie in Italien gibt es eine Abwrackprämie von bis zu 5.000 Euro.

Deutschland

In Deutschland sind BEVs und FCEVs für zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreit, aber maximal bis 2030. Für Fahrzeuge mit einem CO2-Ausstoß von weniger als 95 g/km wird ebenfalls keine Kfz-Steuer erhoben. Zudem gibt es Steuerermäßigungen für Firmenautos mit Elektroantrieb.

Steuervergünstigung bei Zulassung Kfz-Steuer (privat) Kfz-Steuer (Firmen) Kaufanreize
- 10-jährige Befreiung für BEVs, FCEVs und Fahrzeuge unter 95 g CO2/km mit Erstzulassung bis 
31.12.25, aber maximal bis 2030
Besteuerung als geldwerter Vorteil: Bei BEVs unter 60.000 € müssen nur 0,25% des Brutto-Kaufpreises pro Monat müssen versteuert werden werden.

Bei BEVs über 60.000 € sowie bei PHEVs müssen 0,5% versteuert werden.
Bis Ende 2022 Innovationsprämie und Umweltbonus für neue und gebrauchte BEVs, PHEVs und FCEVs:
- Autos mit Nettolistenpreis ≤ 40.000 €:
- 9.000 € für BEVs und FCEVs
- 6.750 € für PHEVs

- Bonus für Fahrzeuge mit Nettolistenpreis > 40.000 €:
- 7.500 € für BEVs und FCEVs
- 5.625 € für PHEVs

Der Schwerpunkt bei der E-Auto-Förderung in Deutschland sind die Kaufanreize. Bei Zulassung bis zum 31. Dezember 2022 gibt es noch bis zu 9.000 Euro Förderung, dabei kommen 6.000 Euro vom Staat und 3.000 Euro (plus Mehrwertsteuer) vom Hersteller. Für PHEVs werden bis zu 6.750 Euro Zuschuss gewährt. Für nächstes Jahr sind geringere Förderungen zu erwarten, die Anreize für PHEVs werden wohl komplett wegfallen. 

Spanien

Spanien bietet Förderungen in allen vier Kategorien. Bei der Zulassung gibt es eine Befreiung von der Sondersteuer, und auf den Kanaren muss man keine Mehrwertsteuer zahlen. Elektroauto-Eigentümer zahlen zudem in großen spanischen Städten 75 Prozent weniger Kfz-Steuer. Für Firmenwagen gibt es eine ähnliche Förderung durch niedrigere Steuern wie in Deutschland.

Steuervergünstigung bei Zulassung Kfz-Steuer (privat) Kfz-Steuer (Firmen) Kaufanreize
- Befreiung von der Sondersteuer
für Autos ≤ 120 g CO2/km.
- Kanarische Inseln: Befreiung von der Mehrwertsteuer
für alternative Antriebe (z.B. BEVs, FCEVs,
PHEVs, EREVs, HEVs)
mit einem Ausstoß von ≤ 110 g CO2/km
Ermäßigung von 75% für
BEVs in großen Städten
(z.B. Madrid, Barcelona,
Zaragoza, Valencia, usw.)
Versteuerung als geldwerter Vorteil, aber mit Ermäßigung
- 30% Ermäßigung für BEVs
und PHEVs ≤ 40.000 €
- 20% Ermäßigung für HEVs
≤ 35.000 €
Anreizsystem (MOVES III) in den Jahren 2021-2023:
- Pkw: 4.500-7.000 € für BEVs und FCEVs und 2.500-5.000 € für PHEVs, für
Privatpersonen, je nachdem, ob ein Fahrzeug verschrottet wird

Auch Kaufanreize werden in Spanien gewährt, und zwar ähnlich wie in Italien und Frankreich in Kombination mit einer Abwrackprämie. Bei einem Elektro- oder Wasserstoffauto gibt es 4.500 Euro ohne Verschrottung und 7.000 Euro mit Verschrottung; bei einem Plug-in-Hybrid werden 2.500 Euro ohne Verschrottung und 5.000 Euro mit Verschrottung gewährt. Diese Regelung gilt bis 2023.