Elektroauto-Förderung 2026: Beantragung ab sofort möglich
Lesen Sie alles zu den Einkommensgrenzen, der Prämienhöhe und den nötigen Dokumenten.
Ab sofort kann man den Antrag auf die neue Elektroauto-Prämie der Bundesregierung stellen. Die entsprechende Website ist nun online. Im Folgenden lesen Sie alles über die dafür nötigen Dokumente, die Einkommensgrenzen, die Berücksichtigung von Kindern und mehr.
Die Anträge werden über die neue "Förderzentrale Deutschland" (foerderzentrale.gov.de) gestellt. Dort findet sich seit dem heutigen 19. Mai auch eine Kachel des Umweltministeriums zur E-Auto-Förderung.
Zu den Voraussetzungen für den Antrag gehören ein Online-Personalausweis oder alternativ ein Elster-Zertifikat für die Online-Steuererklärung sowie die letzten Einkommensteuerbescheide. Dass es ohne diese Formalien nicht geht, ist einer Website des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu entnehmen, auf die wir über die Kollegen von Electrive aufmerksam wurden. Wir haben unsere Übersicht zum Thema aktualisiert.
Welche Fahrzeuge werden gefördert?
Die Förderung erhalten Neuwagen, die ab dem 1. Januar zugelassen wurden oder werden. Weder Gebrauchtwagen noch Autos mit Tageszulassung werden gefördert. Sowohl Kauf als auch Leasing werden unterstützt. Berechtigt sind batterieelektrische Autos (BEVs), Brennstoffzellenfahrzeuge (FCEVs), Autos mit Range Extender (REEVs) sowie bestimmte Plug-in-Hybride (PHEVs). Eine Obergrenze für den Preis des Autos wie 2022 gibt es nicht. Aber die Förderung ist auf Fahrzeuge der Klasse M1 beschränkt, das heißt "normale" Pkws, keine Leichtfahrzeuge à la Opel Rocks Electric oder Microlino.
Für PHEVs ist eine EU-Konformitätsbescheinigung (CoC-Dokument) nötig, die man vom Hersteller oder Händler erhält. Die Fahrzeuge dürfen maximal 60 Gramm CO₂ je Kilometer ausstoßen oder eine elektrische Reichweite von mindestens 80 Kilometern innerorts aufweisen. Zusätzlich muss die Erstzulassung bis zum 30.06.2027 erfolgen; danach könnten die Bedingungen verschärft werden.
Ist die Förderung auf Autos aus europäischer Produktion begrenzt?
Zunächst nicht, aber das könnte sich in Zukunft noch ändern: "Geprüft wird (...) die Aufnahme sogenannter EU-Präferenzregelungen. Die Europäische Kommission erarbeitet derzeit einen Vorschlag für den sogenannten 'Industrial Accelerator Act'. Diese Entwürfe haben keine Auswirkungen auf die aktuelle Förderfähigkeit von Elektrofahrzeugen. Das Förderprogramm der Bundesregierung wird auf Grundlage der aktuell geltenden Rechtslage umgesetzt. Diese Vorgaben können ggfs. zu einem späteren Zeitpunkt in das laufende Förderprogramm integriert werden."
Wann startet die Förderung?
Die Förderung gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2026. Ausschlaggebend ist das Datum der Zulassung, nicht das Datum des Kaufvertrags. Das heißt: Sie erhalten die Förderung auch wenn Sie den Kaufvertrag noch 2025 unterschrieben haben, das Auto aber bisher nicht geliefert und deswegen auch noch nicht zugelassen wurde. Anträge können bis zu einem Jahr nach der Neuzulassung gestellt werden.
Welche Einkommensgrenzen gelten?
Die neue Förderung gilt für Privatleute mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von maximal 80.000 Euro. Diese Grenze gilt für das Haushaltseinkommen, also für das gemeinsame Einkommen beider Partner. Das gilt sowohl für verheiratete Paare als auch für solche ohne Trauschein. Bei zwei volljährigen Personen mit gemeinsamem Wohnsitz geht das Amt von einer eheähnlichen Gemeinschaft aus, reine WGs gelten aber nicht als Haushalt.
Für Kinder verschiebt sich die Einkommensgrenze nach oben. Wer ein Kind hat, darf 85.000 Euro verdienen, bei zwei Kindern sind es 90.000 Euro. Bei mehr als zwei Kindern gibt es keine zusätzliche Anpassung. Dabei gelten nur eigene Kinder bis 18 Jahre.
Das zu versteuernde Einkommen ist nicht identisch mit dem Bruttolohn. Hinzu kommen noch andere Einkommensarten, zum Beispiel aus Vermietung oder Kapitalvermögen. Abgezogen werden aber Werbungskosten, Sonderausgaben für Versicherungen, außergewöhnliche Belastungen und Kinderfreibeträge. Die Höhe des zu versteuernden Einkommens geht aus dem Steuerbescheid hervor.
Um nachzuweisen, dass man unter der Einkommensgrenze liegt, müssen die beiden neuesten Steuerbescheide vorgelegt werden. Wenn die Anzahl förderrelevanter Kinder daraus hervorgeht, ist kein weiterer Nachweis erforderlich. Wer keine Steuererklärung für die beiden Jahre abgegeben hat, kann nachträglich eine Erklärung einreichen, auch wenn kein oder nur wenig Einkommen bezogen wurde.
Infografik zur Höhe der Elektroauto-Förderung 2026
Wie hoch ist die Förderung?
Die Basisförderung beträgt 3.000 Euro für BEVs und FCEVs und 1.500 Euro für PHEVs und REEVs. Familien erhalten pro Kind 500 Euro zusätzlich, maximal aber 1.000 Euro. Dabei gelten nur Kinder unter 18, für die man Kindergeld erhält. Außerdem gibt es eine soziale Staffelung: Bei einem Einkommen unter 60.000 Euro kommen 1.000 Euro hinzu, wer unter 45.000 Euro liegt, sogar 2.000 Euro. Maximal sind also 6.000 Euro möglich:
| Haushaltseinkommen | ohne Kinder | 1 Kind | ab 2 Kinder |
| bis 45.000 Euro | 5.000 Euro | 5.500 Euro | 6.000 Euro |
| 45.001–60.000 Euro | 4.000 Euro | 4.500 Euro | 5.000 Euro |
| 60.001–80.000 Euro | 3.000 Euro | 3.500 Euro | 4.000 Euro |
| 80.001–85.000 Euro | – | 3.500 Euro | 4.000 Euro |
| 85.001–90.000 Euro | – | – | 4.000 Euro |
| ab 90.001 Euro | – | – | – |
Gibt es eine Mindesthaltedauer?
Ja, es gibt eine Mindesthaltedauer von 36 Monaten ab der Erstzulassung. Das gilt für Kauf wie für Leasing. Man darf also ein gefördertes Auto nicht gleich weiterverkaufen. Wer das dennoch tut, muss die Förderung zurückzahlen.
Wie lange wird die Förderung gewährt?
Ein genaues Enddatum gibt es nicht, aber es könnte sein, dass die Förderrichtlinien in Zukunft verschärft werden, zum Beispiel bei PHEVs und in puncto Autos aus China. Bis 2029 stehen maximal drei Milliarden Euro zur Verfügung. Das reicht laut Umweltministerium je nach Verteilung zwischen BEVs und PHEVs für rund 800.000 Fahrzeuge.
Unter dem Strich
Elektroautos werden künftig wieder gefördert. Gewährt werden zwar nicht 9.000 Euro wie bis Ende 2022, aber immerhin bis zu 6.000 Euro. Dieser Betrag wird auch nur bei Einhalten bestimmter Einkommensgrenzen gewährt und nur, wenn man zwei Kinder hat.
Neu ist vor allem, dass man zur Beantragung einen Online-Personalausweis oder ein Elster-Zertifikat vom Finanzamt benötigt. Auch die Details zur Einkommenshöhe sowie dazu, welche Kinder berücksichtigt werden und wie man die entsprechenden Nachweise führt, wurden nun präzisiert. Die wesentlichen Regeln finden Sie in unserem Artikel, aber bei Sonderfällen sollten Sie sich die unten verlinkte BAFA-Website ansehen.
Letzte Änderung am 19. Mai 2026: Start der Antragstellung eingearbeitet.
Quelle: ntv.de (19. Mai), heise.de (19. Mai), BAFA via Electrive, Bundesumweltministerium
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