"Fit for 55"? Nein, das ist kein Gymnastikprogramm für die Generation 50+, sondern das offizielle Klimaschutzprogramm der EU. Danach sollen die CO2-Emissionen der 27 EU-Länder bis zum Jahr 2030 um 55 Prozent (gegenüber 1990) sinken. Am 14. Juli will die EU-Kommission vorschlagen, wie dieses Ziel, das die EU bereits im Dezember beschlossen hat, erreicht werden soll. Lobbygruppen und Regierungen versuchen, darauf Einfluss zu nehmen. 

So setzt sich die Bundesregierung in einem Brief an die EU nun für "ambitionierte Flottengrenzwerte" ein, wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung berichtet. "Den Flottengrenzwerten für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge kommt bei der Erreichung der Klimaziele im Verkehrssektor eine zentrale Rolle zu", zitiert die FAZ das Schreiben. Schärfere Vorgaben würden den Druck auf die Autohersteller erhöhen, Elektroautos auf den Markt zu bringen, was auch die Exportchancen der europäischen Autoindustrie erhöhe, heißt es in dem Positionspapier zu "Fit for 55". 

Bisher bremste die Bundesregierung beim Thema Flottengrenzwerte lieber. Noch im April warnte Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU), Europa werde seine Autoindustrie verlieren, wenn die EU zu scharfe CO2-Vorgaben mache.

EU-Kommission ist für Minderung um 50 Prozent

Wie das System der Flottengrenzwerte funktioniert, hat Mercedes einmal recht gut erklärt. Bisher gilt für 2021 bis 2024 ein Ziel von 95 Gramm pro gefahrenem Kilometer. Damit gilt diese Jahr der gleiche Grenzwert wie für 2020, allerdings nun gemessen nach dem anspruchsvolleren WLTP-Zyklus, der etwa 20 Prozent höhere Emissionen ergibt als der NEFZ. Außerdem gilt der Grenzwert für die Gesamtflotte (während 2020 noch die fünf Prozent der emissionsträchtigsten Fahrzeuge ausgespart waren).

Für die Jahre 2025 bis 2029 müssen die CO2-Werte um 15 Prozent sinken, ab 2030 gilt dann ein Ziel von 37,5 Prozent. Die EU-Kommission setzt sich jedoch für eine Verringerung um 50 Prozent ein. Das neue Schreiben der Bundesregierung liest sich wie eine Unterstützung dieses Ziels, so die FAZ.

Möglicherweise hat der Kurswechsel der Bundesregierung mit den hohen Investitionen der deutschen Autoindustrie in die Elektromobilität zu tun. Besonders der VW-Konzern investiert Milliarden in E-Autos und Batteriefabriken. Diese Investitionen würden verpuffen, wenn weiter Verbrenner gefahren werden würden.

Andere Möglichkeiten zur Verringerung der CO2-Emissionen

Neben einer Verschärfung der Flottengrenzwerte gäbe es allerdings noch weitere Maßnahmen, mit denen die EU den CO2-Ausstoß von Autos verringern könnte. So könnte der Emissionshandel, der bisher nur für die Energiewirtschaft, die energieintensive Industrie und den Luftverkehr gilt, auch auf die Sektoren Gebäude und Verkehr ausgeweitet werden. Damit würde so etwas wie ein CO2-Preis eingeführt werden, der  Sprit verteuern würde – zusätzlich zum deutschen CO2-Preis von derzeit 25 Euro pro Tonne.

Eine weitere mögliche Verschärfung wäre, die Flottenemissionen nicht mehr nach WLTP zu berechnen, sondern bei der Typprüfung im realen Verkehr zu messen – bei Schadstoffen wie NOx sind solche RDE-Messungen (Real Driving Emissions) bereits vorgeschrieben.

Außerdem könnte die Förderung von Plug-in-Hybriden (PHEVs) durch die so genannten Supercredits entfallen. PHEVs stehen in der Kritik, de facto viel mehr CO2 auszustoßen als auf dem Papier, weil die Batterie von den Nutzern nur selten geladen wird. Auch die Supercredits von Elektroautos könnten verringert werden. Im Jahr 2021 wird jedes verkaufte Elektroauto nämlich nicht nur einmal mit einmal null Gramm gezählt, sondern 1,66-Mal und 2022 noch 1,33-Mal. Danach entfallen die Supercredits.

Ein weiterer Stellhebel wäre ein Entfall der Bevorteilung schwerer Fahrzeuge: Bisher gilt für Hersteller von großen, schweren Autos (wie Mercedes oder BMW) ein weniger strenger Flottengrenzwert als für Kleinwagen-Hersteller.

Verbrenner-Verbot ab 2030 oder 2035?

Auch über ein generelles Verbot von Verbrennern wird diskutiert, wobei als Enddatum oft die Jahre 2030 oder 2035 genannt werden. Einige europäische Länder haben bereits solche Enddaten genannt, wobei allerdings fraglich ist, ob diese nationalen Regeln sich mit dem Europarecht vertragen. Denn ein Auto, das in einem EU-Land typzugelassen ist, ist automatisch auch in allen anderen EU-Ländern typzugelassen.  

Möglich wäre auch eine Obergrenze für den CO2-Ausstoß von Pkw. So fordert die Deutsche Umwelthilfe eine Obergrenze von 120 Gramm pro Kilometer (PDF). Damit wären mit einem Schlag größere Autos mit Sechs- und Achtzylindern nicht mehr typzulassungsfähig. Einen so niedrigen Wert halten wir daher für unwahrscheinlich; aber ein Grenzwert von 180 oder 200 Gramm wäre vielleicht möglich.