Der Bundesgerichtshof verbietet die Fern-Abschaltung von gemieteten Elektroauto-Batterien. Das Karlsruher Gericht erklärte eine entsprechende Klausel von Renault am heutigen Mittwoch für unwirksam, berichtet die Frankfurter Allgemeine Zeitung.
Zur Begründug hieß es, wenn die Batterie abgeschaltet würde, dann wäre das Elektroauto nicht mehr nutzbar. Das könne zum Beispiel bei einem beruflich genutzten Fahrzeug zum Problem werden. Die Beweislast werde zudem auf denjenigen abgewälzt, der die Batterie mietet, was eine unangemessene Verbraucher-Benachteiligung darstelle. Schon Ende September hatte sich der BGH in einer ersten Einschätzung kritisch zu der Klausel geäußert, wie die Automobilwoche meldete.
Bis 2020 hatte Renault eine Batteriemiete für seine Elektroautos angeboten. So konnte man zum Beispiel den Zoe (Titelbild) entweder mitsamt des Akkus kaufen oder ohne; im zweiten Fall musste man eine Monatsrate für die Batterie zahlen. Nach einer Kündigung behielt sich Renault das Recht vor, die Batterie per Fernzugriff für eine Wiederaufladung zu sperren.

Auch der VinFast VF9 (alias e36) soll mit Batteriemiete angeboten werden
Über die Sperrung der Batterie wurden Kunden mit 14 Tagen Vorlauf informiert, womöglich in einem Zug mit der Kündigung. Renault (oder genauer gesagt die Renault-Bank, die für die Batterie-Miete verantwortlich war) berief sich darauf, dass sie nach wirksamer Kündigung ihre Leistung einstellen dürfe. So verhindere sie, dass die Batterie wieder aufgeladen wird, was deren Ladekapazität und somit den Wert mindere.
Die Verbraucherzentrale Sachsen klagte gegen diese Bestimmung und war damit erfolgreich: Die unteren Instanzen in Düsseldorf untersagten Renault die Nutzung der entsprechenden AGB-Klausel. Nun landete der Streit vor dem BGH, der am heutigen 26. Oktober sein Urteil verkündete und die Klausel ebenfalls verwarf.
Ist das Ganze ein Spezialfall, der heute keine Relevanz mehr hat? Keineswegs. Zwar hat Renault seine Batteriemiet-Option vor rund zwei Jahren gestrichen, aber neue Anbieter aus Asien drängen auf den Markt, die sich nun ihre Gedanken über das Urteil machen dürften.

Nio ET7: Auch diese Oberklasse-Limousine wird wohl mit Batteriemiete offeriert
Dazu gehört die chinesische Marke Nio, die ihre Batteriewechsel-Möglichkeit (und die damit verbundene Batteriemiete) als zentralen Wettbewerbsvorteil ansieht. Der Nio ET7 mit Wechselbatterie soll noch dieses Jahr starten. Und auch die vietnamesische Marke Vinfast will ihre ersten Elektroautos in Europa mit Batteriemiete offerieren. Zu den Argumenten für die Batteriemiete gehört, dass der Anschaffungspreis dann niedriger ist und dass der Hersteller das Risiko eines eventuellen Batterieproblems trägt.
Wenn die Abschaltmöglichkeit entfällt, könnten die Pläne von Nio und Vinfast zur Makulatur werden
Beide Argumente zählen aus Verbrauchersicht; insofern wäre es aus unserer Sicht traurig, wenn dieser interessanten neuen Option durch die Rechtsprechung ein Riegel vorgeschoben wird.
Denn wenn der Anbieter der Batteriemiete die Nutzung der Batterie nicht sperren darf, wenn der Käuferin oder der Käufer kündigt, dann entfiele wohl das Geschäftsmodell – dann könnte man einfach kündigen und die Batterie weiter nutzen. So bleibt zu hoffen, dass der BGH eine Möglichkeit findet, die Verbraucherrechte zu wahren und dennoch das Experiment Batteriemiete nicht zu beenden, bevor es richtig begonnen hat.
Quelle: Automobilwoche, FAZ.net