Die EU-Kommission will offenbar Vorgaben für einen schnelleren Ausbau des Ladenetzes machen. Nach einem Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung soll es an wichtigen Schnellstraßen mindestens alle 60 Kilometer eine Ladestation geben. Die Vorgaben sollen ab 2025 gelten.

Die neue Ladestations-Regel steht offenbar im Zusammenhang mit dem "Fit for 55"-Programm, das die EU-Kommission am 14. Juli (also kommenden Mittwoch) veröffentlichen will. Mit Spannung erwartet wird unter anderem, ob die EU mittels strengerem CO2-Flottengrenzwert oder auf anderem Wege dem Verbrenner ein vorzeitiges Aus bescheren wird. Nach dem FAZ-Bericht ist Klimakommissar Frans Timmermans für ein Verbrenner-Aus im Jahr 2035, der Binnenmarktkommissar Thierry Bre­ton dagegen für frühestens 2040. 

Doch auf welches Datum man sich nun auch einigt: Die Ladeinfrastruktur muss gut sein, bevor man den Flottengrenzwert von Neuwagen auf null senkt, das ist in Brüssel wohl allen klar. Daher will die Europäische Kommission um Präsidentin Ursula von der Leyen den EU-Staaten Vorschriften zur Mindestdichte machen.

Die entsprechende EU-Verordnung sieht eine etappenweise Verschärfung bis 2025, 2030 und 2035 vor, enthält aber keine Zahlen zu den Höchstabständen der Ladestationen. Doch nach FAZ-Informationen sollen bis Ende 2025 entlang der wichtigsten europäischen Schnellstraßen im Abstand von höchstens 60 Kilometer mindestens eine leistungsstarke Ladestation stehen. Fünf Jahre später soll das auch für sämtliche deutschen Autobahnen und die wichtigsten Bundesstraßen gelten.  Für LKWs soll es zudem alle 150 Kilometer eine Wasserstofftankstelle geben.

Mit dem "Fit for 55"-Programm strebt die Kommission eine Verminderung der CO2-Emissionen um 55 Prozent an. Dieser Wert soll im Jahr 2030 erreicht werden und bezieht sich auf das Referenzjahr 1990. Am 14. Juli will die EU-Kommission vorschlagen, wie dieses Ziel, das die EU bereits im Dezember beschlossen hat, erreicht werden soll.

Erwartet wird eine Senkung des CO2-Flottengrenzwerts, der bisher bei 95 Gramm CO2 pro gefahrenem Kilometer liegt. Dieser Wert soll nach den bisherigen Regeln bis 2030 um 37 Prozent sinken, die EU-Kommission ist jedoch für eine Verschärfung auf 50 Prozent. Zudem könnte es weitere Vorgaben für die Jahre nach 2030 geben, vielleicht sogar auf 0 Gramm CO2 pro Kilometer – was dann wohl das Ende des Verbrenners bedeuten würde.